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Feierabend für die Feierabendbrigade

     Oktober 2024

In der DDR waren sie vielerorts im Einsatz: die Feierabendbrigaden. Nach der regulären Arbeitszeit, am Abend und an den Wochenenden, kamen Menschen aus unterschiedlichen Berufen zusammen, um Aufgaben zu erledigen, die innerhalb der normalen Geschäfts- und Betriebsabläufe nicht zu bewältigen waren. Ohne Feierabendbrigade hätte das Seiffener Freilichtmuseum von 1973 bis 1985 kaum auf acht Gebäude anwachsen können. Schon im Jahresbericht des offiziellen Eröffnungsjahrs, 1973, wird die Feierabendbrigade des Museums das erste Mal erwähnt. Mit ihrer Hilfe wurde das von der Seiffener Binge ins Museum umgesetzte Bergmannswohnhaus fertiggestellt. In den folgenden Jahren arbeitete die Brigade an Ab- und / oder Aufbau von Flößerhaus, Sägewerk, Waldarbeiterhaus, Spritzenhaus, Trafostation und Wohnstallhaus mit, die unter anderem aus Rechenberg-Bienenmühle, Deutscheinsiedel, Dörnthal und Pfaffenhain nach Seiffen geholt wurden. Die Zusammensetzung der Brigade wechselte über diese Zeit. Manche hörten auf, andere kamen hinzu. Im Schnitt waren circa zehn Personen, Museumsmitarbeiter, Angehörige anderer Betriebe und in den achtziger Jahren auch Schüler an den Dienstags- und Samstagseinsätzen der Feierabendbrigade beteiligt. Neben der denkmalpflegerischen Arbeit, die hier geleistet und in den Jahresberichten des Museums betont wurde, stand die Feierabendbrigade für den Arbeits- und Lebensalltag in der DDR.

Feierabendarbeit war ein staatlich anerkanntes und reguliertes Phänomen. Das Gesetzblatt Nr. 106 vom 16.11.1967 der DDR (Teil II) definierte sie als: „freiwillige, bezahlte Arbeitsleistungen, die unter Leitung und Kontrolle der staatlichen Organe und Einrichtungen [bzw. Betriebe – SG] von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsrechtsverhältnisses sowie Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung ausgeführt werden.“ Feierabendarbeit musste vom Heimatbetrieb der Arbeitswilligen genehmigt werden. Sie wurde entlohnt und war sogar lukrativ, da weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung auf die freiwilligen Arbeiter und Arbeiterinnen umgelegt werden durften. Betriebe mussten einen pauschalen Satz von 10% aus dem eigenen Lohnfonds abführen, staatliche Einrichtungen waren von Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit. Die „Werktätigen“ erhielten in jedem Fall den Bruttolohn, der stundenweise berechnet und je nach Art der Tätigkeit gestaffelt war.

Feierabendarbeit wurde insbesondere für Bauvorhaben in Anspruch genommen, da die Kapazitäten entsprechender Betriebe und Firmen nicht ausreichten. So wurde in Halle mit Hilfe einer Feierabendbrigade die Burg Giebichenstein restauriert, in Schlettau entstand eine sogenannte Touristenstation, das heutige Naturschutzzentrum, und in Seiffen wuchs das Freilichtmuseum. Der Widerspruch zur offiziellen Forderung einer ständigen Produktivitätssteigerung innerhalb der regulären Arbeitszeit war den Gesetzgebern bewusst, ließ sich jedoch in der Realität nicht auflösen. Ohne die bis Mitte der 1980er Jahre tätige Feierabendbrigade sähe das Freilichtmuseum heute anders aus. Danke daher an alle Beteiligten, dass Feierabend eben nicht gleich Feierabend war! (SG)

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